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Mein aktuelles Gerichtsverfahren gegen die Krankenkasse

Ich habe auf Twitter bereits erwähnt, dass ich mich in einem laufenden Verfahren gegen meine Krankenkasse befinde. Der Grund dafür ist, dass sie sich weigern, eine Gesichtsfeminisierungsoperation (FFS) zu bezahlen, die mir bei der Linderung meiner Dysphorie und der Angleichung des richtigen Geschlechts helfen würde, da ich aufgrund dessen leider oft genug gemistgendert werde von fremde Menschen.

Im Januar hatte ich eine erste mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht in Duisburg, die relativ gut verlief. Die Richterin verkündete jedoch schließlich, dass die mündliche Verhandlung vertagt wird und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird.

Kürzlich erhielt ich eine Mitteilung von meiner Rechtsanwältin, die besagt:

Nun geht es in dem Verfahren nicht nur um die Frage der Annäherung (maskulines oder feminines Gesicht), sondern offenbar wird jetzt auch bezweifelt, inwiefern der Leidensdruck überhaupt durch eine psychotherapeutische Behandlung hinreichend behandelt bzw. nachweisbar ist.

i.A. Sekretariat, Bedenk & Dr. Heun | Rechtsanwälte PartG

Mein Therapeut antwortete, dass er nach den Leitlinien arbeite und keine Befundberichte einreichen würde, da er dies für nicht angebracht und Zielführend hält.

S3-Leitlinie Geschlechtsdysphorie, Diagnostik, Beratung und Behandlung: https://register.awmf.org/assets/guidelines/138-001l_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnostik-Beratung-Behandlung_2019-02.pdf (Siehe 7.13 / Seite 82)

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